Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt

I. Preise
1.1 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.2 Die Preise gelten ab Druckerei. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
1.3 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Für Druck- bzw. Satzfehler, die vom Auftraggeber in der Korrektur übersehen sind, ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
1.4 Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

II. Zahlung
2.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
2.2 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
2.3 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, oder werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Dem Auftraggeber kann für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist gesetzt werden. Zahlt er innerhalb dieser Frist nicht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde, er Zahlungen an den Auftragnehmer nicht fristgerecht leistet oder uns bei einer Prüfung der Bonität des Auftraggebers durch einen unabhängigen Dritten eine negative Auskunft erteilt wird.
2.4 Abrufposten sind in der vereinbarten Zeit vom Käufer abzunehmen. Bei Überschreitung des Termins kann die Restware ohne Abruf ausgeliefert werden.

III. Lieferung
3.1 Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
3.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.
3.3 Produktionsbedingte, Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% stellen keinen Sachmangel dar.
Teillieferungen bedingen ebenfalls keinen Sachmangel, sofern die Teillieferung dem Auftraggeber zumutbar ist. Berechnet wird die gelieferte Menge.

IV. Beanstandungen, Gewährleistungen, Wareneingang, Verjährung
4.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreifeerklärung erklärt der Auftraggeber, dass er mit der Fertigung des Produkts in dieser Form einverstanden ist und dass so gefertigte Erzeugnisse als mangelfrei anerkannt werden. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
4.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
4.3 Falls der Hersteller eine weitergehende als die gesetzliche Garantie oder Gewährleistung anbietet, so ist diese über die gesetzliche Regelung hinausgehende Garantie oder Gewährleistung beim Hersteller einzufordern.
4.4 Bei Verträgen mit Unternehmen oder juristischen Personen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

V. Haftung, Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht für die Verletzung von wesentlichen Pflichten aus dem Vertrag, die für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind (Kardinalpflichten).
5.2 Der Auftraggeber ist nicht davon entbunden, die ihm angebotenen Materialien durch Klebeversuche auf Ihre Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Der Auftragnehmer kann daher keine Gewähr für die Eignung der Druckerzeugnisse für den beabsichtigten Verwendungszweck übernehmen.
5.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls bei Zahlung durch Wechsel. Diskontspesen gehen zu Lasten des Einsenders.

VI. Urheberrecht, Entwürfe, Muster
6.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
6.2 Durch den Auftragnehmer hergestellte Muster und Entwürfe bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt, noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden.

VII. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtstand, Informationspflichten, Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort und Gerichtstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts Anwendung.
8.2 Die Vorschriften des § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BGB werden abbedungen und gelten zwischen den Vertragsparteien nicht.
8.3 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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