Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt
I. Preise
    1.1 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass   die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert   bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim   Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller   als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung   getroffen wurde.
    1.2 Die Preise gelten ab Druckerei. Sie schließen Verpackung, Fracht,   Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche   Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch   verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.   Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von   Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von   der Vorlage verlangt werden.
    1.3 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge   und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden   berechnet. Für Druck- bzw. Satzfehler, die vom Auftraggeber in der   Korrektur übersehen sind, ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
    1.4 Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 
II. Zahlung
    2.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechung ohne jeden Abzug zu   erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf   Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung   wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft   ausgestellt.
    2.2 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
    2.3 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen  einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen  Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, oder  werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an  der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen, so kann der Auftragnehmer  Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die  Weiterarbeit einstellen. Dem Auftraggeber kann für die Vorauszahlung der Ware  eine angemessene Frist gesetzt werden. Zahlt er innerhalb dieser Frist nicht, kann  der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber kann statt der  Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Diese Rechte stehen dem  Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von  Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis  beruhen. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind unter anderem  dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein  Vermögen gestellt wurde, er Zahlungen an den Auftragnehmer nicht fristgerecht  leistet oder uns bei einer Prüfung der Bonität des Auftraggebers durch einen  unabhängigen Dritten eine negative Auskunft erteilt wird.
    2.4 Abrufposten sind in der vereinbarten Zeit vom Käufer abzunehmen.   Bei Überschreitung des Termins kann die Restware ohne Abruf ausgeliefert   werden. 
III. Lieferung
    3.1 Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er   diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Gefahr   geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport   durchführende Person übergeben worden ist.
    3.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.
    3.3 Produktionsbedingte, Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% stellen keinen Sachmangel dar.
    Teillieferungen   bedingen ebenfalls keinen Sachmangel, sofern die Teillieferung dem   Auftraggeber zumutbar ist. Berechnet wird die gelieferte Menge. 
IV. Beanstandungen, Gewährleistungen, Wareneingang, Verjährung
    4.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware   sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in   jedem Fall zu prüfen. Mit der   Druckreiferklärung/Fertigungsreifeerklärung erklärt der Auftraggeber,   dass er mit der Fertigung des Produkts in dieser Form einverstanden ist   und dass so gefertigte Erzeugnisse als mangelfrei anerkannt werden. Das   gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
    4.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können   geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das   gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
    4.3 Falls der Hersteller eine weitergehende als die gesetzliche   Garantie oder Gewährleistung anbietet, so ist diese über die gesetzliche   Regelung hinausgehende Garantie oder Gewährleistung beim Hersteller   einzufordern.
    4.4 Bei Verträgen mit Unternehmen oder juristischen Personen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. 
V. Haftung, Eigentumsvorbehalt
    5.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso   ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen   Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Der   Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers   oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.   Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht für die Verletzung von   wesentlichen Pflichten aus dem Vertrag, die für die Erreichung des   Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind (Kardinalpflichten).
    5.2 Der Auftraggeber ist nicht davon entbunden, die ihm angebotenen   Materialien durch Klebeversuche auf Ihre Eignung für den von ihm   vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Der Auftragnehmer kann daher   keine Gewähr für die Eignung der Druckerzeugnisse für den beabsichtigten   Verwendungszweck übernehmen.
    5.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung   Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls bei Zahlung durch   Wechsel. Diskontspesen gehen zu Lasten des Einsenders. 
VI. Urheberrecht, Entwürfe, Muster
    6.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines   Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.   Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter   wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
    6.2 Durch den Auftragnehmer hergestellte Muster und Entwürfe bleiben   dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt,   noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden. 
VII. Impressum
    Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des   Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der   Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein   überwiegendes Interesse hat. 
VIII. Erfüllungsort, Gerichtstand, Informationspflichten, Wirksamkeit
    8.1 Erfüllungsort und Gerichtstand ist für alle sich aus dem   Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-,   Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das   Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des   UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts Anwendung.
    8.2 Die Vorschriften des § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BGB werden abbedungen und gelten zwischen den Vertragsparteien nicht.
    8.3 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen   dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
				